Am Arbeitsplatz über die Erkrankung sprechen
Die eigenen Rechte kennen
Auch wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihr arbeitgebendes Unternehmen darüber in Kenntnis zu setzen.3 Eine Blutgerinnungsstörung ist keine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit. Eventuelle Fragen Ihrer Vorgesetzten müssen Sie daher nicht beantworten - weder in einem Bewerbungsgespräch noch während der Anstellung.2
Vorausgesetzt ist allerdings,
- dass die Erkrankung die Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigt und
- dass aufgrund der Erkrankung kein Risiko besteht, dass Sie sich selbst oder andere gefährden.3
Sind Sie wegen Ihrer Erkrankung oder begleitenden Beschwerden nicht mehr in der Lage, Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, müssen Sie Ihre Vorgesetzten darüber informieren. Eine genaue Diagnose müssen Sie dabei allerdings nicht nennen.3
Möchten Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen oder Ihren Grad der Behinderung (GdB) bestimmen lassen, müssen Sie dies Ihrem arbeitgebenden Unternehmen ebenfalls nicht mitteilen. Weiß das Unternehmen jedoch Bescheid, können Sie von bestimmten Vorteilen profitieren. Mehr dazu finden Sie unter Sozialrecht.